Flug verspätet oder annulliert? Entschädigung zuerst selbst prüfen
EU-Fluggastrechte, Unterlagen und kostenlose Reklamation bei der Airline – plus die Unterschiede zu kostenpflichtigen Services.
Zuerst die eigenen Rechte prüfen
Wenn dein Flug ausgefallen ist oder erheblich verspätet am Zielort ankommt, können die EU-Fluggastrechte gelten. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Abflug- und Zielland, der Fluggesellschaft und der konkreten Störung ab. Eine Verspätung von drei Stunden bei Ankunft kann grundsätzlich zu einem Ausgleichsanspruch führen, außer es liegen besondere Umstände vor. Der Betrag hängt auch von der Flugstrecke ab. Das ist keine Zusage, dass jeder verspätete Flug entschädigt wird.
Welche Unterlagen helfen?
- Buchungsbestätigung, Ticketnummer und Flugnummer.
- Ursprüngliche und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit.
- Schriftliche Nachrichten der Airline über Annullierung oder Verspätung.
- Belege für zusätzliche notwendige Ausgaben, etwa Verpflegung oder Unterkunft.
- Informationen, falls eine Ersatzbeförderung angeboten wurde.
Der erste Weg kostet keine Vermittlungsprovision
Du kannst deine Forderung zunächst direkt bei der ausführenden Fluggesellschaft einreichen. Nutze deren offizielles Kontaktformular oder Beschwerdeverfahren. Schreibe sachlich, welche Strecke und welche Störung betroffen waren, und füge Nachweise bei. Bewahre die Korrespondenz auf.
Ein Vermittlungsdienst ist nicht zwingend erforderlich. Wenn die Fluggesellschaft eine Forderung ablehnt, prüfe die Ablehnungsgründe und die für das Land zuständige Durchsetzungsstelle. In Österreich kann die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) bei Problemen mit Fluggastrechten eine Anlaufstelle sein.
Wann ein Dienstleister infrage kommt
Dienstleister wie AirHelp oder Compensair bieten die Prüfung und mögliche Durchsetzung von Ansprüchen an. Dafür können Erfolgsprovisionen oder andere Gebühren anfallen; prüfe immer das aktuelle Vertragsmodell. Oft wird ein Teil einer tatsächlich eingezogenen Entschädigung an den Dienstleister abgegeben.
Frage vor einer Beauftragung:
- Wer bearbeitet den Anspruch und wer trägt mögliche Kosten?
- Wie hoch ist die Gebühr bei Erfolg und welche weiteren Gebühren sind möglich?
- Darfst du die Forderung parallel selbst bei der Airline betreiben?
- Welche Vollmacht oder Abtretung unterschreibst du?
- Was geschieht, wenn kein Anspruch durchgesetzt wird?
Die offiziellen Informationen sind wichtiger als Werbeversprechen
Die EU erläutert den Geltungsbereich und die möglichen Leistungen auf ihrer Website für Fluggastrechte. In Österreich informiert die apf über Schlichtungsmöglichkeiten. Die einschlägigen Regeln können sich ändern; überprüfe sie vor einem Antrag.
Transparenz: Unsere Links zu Vermittlungsdiensten sind Werbung. Kaufkompass kann für qualifizierte Vermittlungen eine Provision erhalten. Die neutrale Möglichkeit, zunächst selbst bei der Airline vorzugehen, bleibt unabhängig davon bestehen. Dieser Ratgeber ist keine individuelle Rechtsberatung.